Allgemeine Geschäfts-Bedingungen

Ausbildungsvertrag

Jede Form der Ausbildung kommt ausschließlich durch einen vorher schriftlich abzuschließenden Vertrag zustande. Zur Legitimation bitten wir, vor Ausbildungsbeginn Ihren Personalausweis oder Paß vorzulegen. Im Ausbildungsvertrag bestätigen Sie durch Ihre Unterschrift, daß Sie sich zur Ausübung des Flugsportes Gleitschirmfliegen physisch wie psychisch in der Lage fühlen und Ihnen keine Gründe bekannt sind, welche gegen eine Ausübung unseres Flugsportes sprechen. Jugendliche unter 18 Jahren benötigen die schriftliche Gehemigung ihrer Erziehungsberechtigten für die Teilnahme an einem Kurs. Kinder unter 14 Jahren dürfen an der Ausbildung nicht teilnehmen. Änderungen und Nebenabreden sind zu ihrer Wirksamkeit schriftlich vorzunehmen.

Anmeldung

Ihre Anmeldung erbitten wir schriftlich per Anmeldeformular online unter Angabe des Kursbeginns. Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung. Damit wird ihre Buchung für Sie und uns verbindlich. Mit der Kursbestätigung erhalten Sie auch die Rechnung.

Bezahlung

Die Kursgebühren sind vor Beginn der Ausbildung vollständig zu entrichten entweder in bar oder per Überweisung auf unser Konto. Bei Überweisung muß der Eingang auf unserem Konto vor Beginn der Ausbildung erfolgt sein. Bei der A-Scheinausbildung im Ausbildungsweg 1 ist ein Teilzahlungsplan möglich. Vor den Ausbildungsschritten Grundkurs und Windeneinweisung ist jeweils der Einzelpreis zu bezahlen, der Rest vor Beginn der Höhenflugausbildung.

Wettergarantie

Die Dichte unseres Ausbildungsplanes gestattet es, daß Schlechtwettertage sowohl im Grundkurs als auch bei der Windeneinweisung an einem späteren Tag nachgeholt werden können. Für die Höhenflugausbildung in Südtirol garantieren wir für eine Ausbildungswoche 20 Höhenflüge. Sind persönliche Gründe für das Nichterreichen dieser Anzahl vorhanden, greift unsere Wettergarantie nicht. Ansonsten können diese Flüge in einem späteren Kurs nachgeholt werden.

Absage des Kurses durch die Flugschule

Muß eine Ausbildungsveranstaltung aufgrund zu geringer Teilnehmerzahlen, Krankheit des Ausbildungspersonales oder höherer Gewalt abgesagt werden, so wird dem Kursteilnehmer der Rechnungsbetrag erstattet. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

Absage einer Ausbildungsveranstaltung durch Teilnehmer

Ausbildungsort Dresden und Umgebung: Sagt ein Teilnehmer krankheitsbedingt seinen Kurs ab, erhält er gegen Nachweis der Erkrankung seine Kursgebühr zurück. Liegen persönliche Gründe für die Absage vor, kann er bis 4 Tage vor Ausbildungsbeginn eine Terminverschiebung beantragen und die Ausbildung zu einem späteren Zeitpunkt nachholen. Einen Anspruch auf Erstattung der Kursgebühr hat er nicht. Bei einer Absage innerhalb einer Frist von weniger als 4 Tagen vor Ausbildungsbeginn, hat der Teilnehmer weder einen Anspruch auf Verschiebung des Termins noch auf Erstattung der Kursgebühr.
Ausbildungsort Alpen: Bei Absage einer Woche Höhenflugausbildung in Südtirol durch den Teilnehmer bis 7 Tage vor Beginn ist eine Stornierung gegen Zahlung einer Bearbeitungsgebühr von 50 EUR möglich. Danach fällt die volle Kursgebühr an. Die Stornierung hat in jedem Fall schriftlich zu erfolgen.

Haftungsausschluß

Die Haftung der Flugschule, ihrer Gesellschafter, ihrer Fluglehrer, Fluglehrerassistenten und ihres Personals für Schäden des Flugschülers, die infolge einfacher Fahrlässigkeit entstehen, ist ausgeschlossen.
Dieser Haftungsausschluß gilt unabhängig von Schadensursache und -hergang sowie Art und Höhe des Schadens.

Versicherung

Der Flugschüler ist haftpflichtversichert, wenn er mit der Ausrüstung der Flugschule Flüge absolviert. Für Flüge mit der eigenen Ausrüstung ist der Pilot verpflichtet, eine eigene Haftpflichtversicherung abzuschließen. Die Flugschule berät ihn in diesem Zusammenhang.

Schäden an der Leihausrüstung

Die Flugschule trägt die Kosten für Schäden an der Leihausrüstung nur, wenn diese durch einfache Fahrlässigkeit entstanden sind. Schäden infolge der Nichtbeachtung von Anweisungen der Fluglehrer und Fluglehrerassistenten, grober Fahrlässigkeit und Vorsatz trägt der Flugschüler.

Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Flugschule.